Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19. Februar 2019, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über Entschädigung und Schadensersatz wegen einer vom Kläger behaupteten Benachteiligung bei einer Stellenbesetzung durch die US Stationierungsstreitkräfte.
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