I.
Die Klägerin macht einen Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte als ihre Steuerberaterin wegen einer behaupteten unzutreffenden Belehrung über die Möglichkeit geltend, eine Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 EStG zu bilden. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands erster Instanz wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil (Bl. 91 ff. GA) Bezug genommen.
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