Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.04.2020 abgeändert.
Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin 235.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2017 aus 66.754,00 € sowie aus 168.246,00 € seit 03.10.2020 zu zahlen.
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