Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 01.08.2018, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die durch die Nebenintervention im Berufungsverfahren verursachten Kosten werden der Klägerin auferlegt.
3.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten bzw. der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 68.962,47 EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin, ein Montageunternehmen, macht gegen die Beklagte, eine Spedition, Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung eines Krans geltend.
1. 2.
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