OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.01.2016
5 U 5/15
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 136/12

Schadensersatzansprüche des Betreibers einer Großbäckerei wegen Berichterstattung in den Medien über unhygienische Zustände

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 5 U 5/15

DRsp Nr. 2017/11305

Schadensersatzansprüche des Betreibers einer Großbäckerei wegen Berichterstattung in den Medien über unhygienische Zustände

Berichten Medien über angeblich unhygienische Zustände in einer Großbäckerei in einer plakativen und zuspitzenden Weise, so ist in die zur Rechtfertigung führende Abwägung maßgeblich einzustellen, dass die die journalistische Recherche begleitenden Lebensmittelkontrolleure dem erkennbar negativen Eindruck nicht entgegengetreten sind.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 4 O 136/12 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 520.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1;

Gründe: