Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 23.08.2021 - Az.
Soweit der Kläger im Termin vom 11.07.2023 die Berufung zurückgenommen hat, wird er des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger trägt 90 % und die Beklagte trägt 10 % der Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
IV. V.
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