1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 19. Dezember 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die durch die Nebenintervention verursachen Kosten haben die Klägerinnen zu 1.) und 2.) jeweils zur Hälfte zu tragen.
3. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
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