Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.05.2020 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 328.453,56 € nebst 5%-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin der Klägerin trägt die Beklagte. Die Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt diese selbst.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Klägerin werden der Streithelferin der Beklagten auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 12.05.2020 -
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