OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2021
23 U 106/20
Normen:
BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 20.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 14/17

Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Planungsfehlern und ÜberwachungsfehlernNeuherstellung von Treppen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021 - Aktenzeichen 23 U 106/20

DRsp Nr. 2021/18561

Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Planungsfehlern und Überwachungsfehlern Neuherstellung von Treppen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.04.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihr durch notwendige Planungs- und Überwachungskosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der vorhandenen Treppen und der Neuherstellung der Treppen im Haus A-Straße in Düsseldorf im Haupthaus vom Keller bis ins Dachgeschoss und in der Einliegerwohnung vom Keller bis ins Obergeschoss entsteht.