Die Berufung der Kläger gegen das am 30.09.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt wird zurückgewiesen.
Das Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 30.09.2014 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|