Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.03.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus -
Die Beklagten zu 2 und 3 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2015 zu zahlen.
Die Beklagten zu 2 und 3 werden als Gesamtschuldner darüber hinaus verurteilt, an den Kläger 62,18 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2015 zu zahlen.
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