OLG Stuttgart - Beschluss vom 28.09.2022
3 U 128/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; ZPO § 138 Abs. 2; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 214 Abs. 1; BGB § 195; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 852 S. 1; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1; BGB § 753 Abs. 1; BGB § 291 S. 1; BGB § 288 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; EG-?FGV § 6 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Rottweil, vom 12.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 422/20

Schadensersatzansprüche Kfz-Käufer gegen Kfz-Hersteller wegen Manipulation an Abgasrückführung durch SteuerungssoftwareUnzulässige Prüfstandserkennungs- und Umschaltfunktion an DieselmotorNichtteilnahme Käufer Dieselfahrzeug an Musterfeststellungsklage gegen Kfz-Hersteller bezüglich DieselskandalAblauf Verjährungsfrist bezüglich Ansprüchen Kfz-Käufer aus Dieselskandal

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2022 - Aktenzeichen 3 U 128/21

DRsp Nr. 2023/13750

Schadensersatzansprüche Kfz-Käufer gegen Kfz-Hersteller wegen Manipulation an Abgasrückführung durch Steuerungssoftware Unzulässige Prüfstandserkennungs- und Umschaltfunktion an Dieselmotor Nichtteilnahme Käufer Dieselfahrzeug an Musterfeststellungsklage gegen Kfz-Hersteller bezüglich Dieselskandal Ablauf Verjährungsfrist bezüglich Ansprüchen Kfz-Käufer aus Dieselskandal

Auch nach Eintritt der Verjährung hat ein Kfz-Käufer gegen den Kfz-Hersteller Anspruch auf Herausgabe des Verlangten aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.04.2021, Az. 2 O 422/20, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.871,46 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2020 sowie weiterer Zinsen in Höhe von 140,08 EUR, Zug um Zug gegen Übertragung eines Anteils von 85% am Eigentum und Übertragung von Mitbesitz an dem Pkw Audi, Typ A5, Fahrzeug-​Identifizierungsnummer ... zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. 3. 4.