Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.08.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.710,47 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2019 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger nach Reparatur und Nutzungsentzug seines Fahrzeuges Seat Kombi, amtliches Kennzeichen ..., eine Nutzungsausfallentschädigung für maximal 5 Tage à 50,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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