1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - Einzelrichter - vom 14. Dezember 2022 zum Aktenzeichen
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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