Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.2.2020 (Az.: 5 HK
Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 12 % und die Beklagten 88 % zu tragen. Bei der Kostenentscheidung des Landgerichts hat es sein Bewenden.
4. 5.
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