LG Kiel, vom 12.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 229/19
SchlHOLG, vom 24.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 51/20
Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls eines Kunden in einem Einrichtungshaus; Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
BGH, Urteil vom 25.10.2022 - Aktenzeichen VI ZR 1283/20
DRsp Nr. 2022/17019
Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls eines Kunden in einem Einrichtungshaus; Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Zur Beweislastverteilung nach Gefahren- und Organisationsbereichen hinsichtlich der objektiven Verletzung einer vorvertraglichen Schutzpflicht beim Sturz eines Kunden aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus (Festhaltung Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61, NJW 1962, 31; BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - VIII ZR 246/74, BGHZ 66, 51).
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