LG Nürnberg-Fürth, vom 24.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 4655/16
Schadensersatzpflicht aus einem SteuerberatungsvertragErrichtung fehlerfreier Einlagekonten für eine GesellschaftHaftung für Verschulden eines DrittenHemmung einer Verjährung
OLG Nürnberg, Urteil vom 01.08.2019 - Aktenzeichen 13 U 1667/17
DRsp Nr. 2020/11060
Schadensersatzpflicht aus einem SteuerberatungsvertragErrichtung fehlerfreier Einlagekonten für eine GesellschaftHaftung für Verschulden eines DrittenHemmung einer Verjährung
1. Legt eine GmbH für ihre Gesellschafter steuerliche Einlagekonten an, so gebietet es die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern, dass die Einlagekonten fehlerfrei, also mit zutreffendem Stand, eingerichtet werden.2.a) Hat sich die GmbH bei der Erfüllung ihrer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gegenüber einem Gesellschafter eines Dritten als Erfüllungsgehilfen bedient (hier: eines Steuerberaters zur Einrichtung eines steuerlichen Einlagenkontos für einen Gesellschafter), haftet sie gegenüber dem Gesellschafter für das Verschulden dieses Dritten.b) Zugleich kann die GmbH durch das Verschulden des Dritten einen eigenen Schaden erleiden. Dieser beruht auf der Belastung mit einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter wegen der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht. Insoweit kann die GmbH vom Dritten Schadenersatz verlangen.3. Wird im Laufe von Verhandlungen, während derer die Verjährung gehemmt ist, eine Forderung anerkannt, so berechnet sich die durch das Anerkenntnis neu beginnende Verjährungsfrist erst ab Abschluss der durch die Verhandlungen bewirkten Hemmung.
Tenor
1. 2. 3.
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