Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14. März 2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich auf die Widerklage noch darüber, ob die Klägerin der Beklagten zum Schadensersatz iHv. € 101.372,73 verpflichtet ist.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|