FG München - Urteil vom 30.03.2004
6 K 1426/02
Normen:
AO (1977) § 55 Abs. 1 Nr. 3 ;

Schädliche Mittelverwendung bei Zinszahlungen für nicht benötigte Darlehen; Körperschaftsteuer 1997, 1998 und 1999

FG München, Urteil vom 30.03.2004 - Aktenzeichen 6 K 1426/02

DRsp Nr. 2004/9612

Schädliche Mittelverwendung bei Zinszahlungen für nicht benötigte Darlehen; Körperschaftsteuer 1997, 1998 und 1999

Ein Verein verstößt gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit (§ 55 AO 1977), wenn er an den Vorstand Zinszahlungen für Darlehen leistet, die der Verein nicht benötigt.

Normenkette:

AO (1977) § 55 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.

Der Kläger (Kl.) ist ein eingetragener Verein mit dem Namen "...". Er wurde am 20.12.1988 gegründet. Vorstand war von Anfang an Herr K.

Der Verein hat lt. § 2 Abs. 2 der Satzung den Zweck, "Aufklärungs-, Informations- und Anregungsfunktionen gegenüber seinen Mitgliedern sowie indirekt auch gegenüber einer breiteren öffentlichkeit auszuüben, und somit im Sinne des § 10b Abs. 1 EStG und des dort angeführten Zweckes der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung tätig zu werden."

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