I.
Der Kläger ist Landwirt. Er bewirtschaftet seit 1976 einen Gemüsebaubetrieb in ... Er war zunächst Pächter des Hofes, der seinem Vater und nach dessen Tod im Jahr 1981 seiner Mutter gehörte. Nach dem Tode der Mutter im Jahr 1987 bewirtschaftete er den Hof als Eigentümer. Er vermarktet das Gemüse zum Teil auf einem Wochenmarkt bei geringem Zukauf.
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