Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 26. November 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 1 bis 17 der Urteilsgründe und
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weitergehende Revision wird verworfen.
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