FG Sachsen - Urteil vom 19.09.2006
1 K 698/01
Normen:
UStG (1999) § 22 Abs. 2 Nr. 3 § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 § 3 Abs. 1b Nr. 1 ; AO § 162 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1117

Schätzung des Eigenverbrauchs anhand der Richtsatzsammlung; Kkeine Abschläge wegen individueller persönlicher Essgewohnheiten

FG Sachsen, Urteil vom 19.09.2006 - Aktenzeichen 1 K 698/01

DRsp Nr. 2007/6470

Schätzung des Eigenverbrauchs anhand der Richtsatzsammlung; Kkeine Abschläge wegen individueller persönlicher Essgewohnheiten

Führt der Betreiber einer Gast- und Speisewirtschaft keine Aufzeichnungen über die Sachentnahmen, sondern ermittelt diese aus Vereinfachungsgründen im Schätzungswege unter Anwendung der von der Finanzverwaltung in der Richtsatzsammlung aufgestellten Pauschalregelungen, so kann er die danach entsprechend der zu seinem Haushalt gehörenden Personen vorzunehmende Vervielfältigung der Pauschbeträge nicht mit der Behauptung beanstanden, einzelne Familienangehörige hätten anderweitige Verköstigung erhalten.

Normenkette:

UStG (1999) § 22 Abs. 2 Nr. 3 § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 § 3 Abs. 1b Nr. 1 ; AO § 162 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob bei der schätzungsweisen Ermittlung des Eigenverbrauchs nach den Pauschbeträgen der Richtsatzsammlung 1998 in der Fassung vom 10.06.1999 Abschläge wegen individueller persönlicher Eßgewohnheiten in der Familie des Klägers vorzunehmen sind.