FG München - Beschluss vom 19.02.2009
7 V 3719/08
Normen:
AO § 162; AO § 149 Abs. 1; EStDV § 56;

Schätzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

FG München, Beschluss vom 19.02.2009 - Aktenzeichen 7 V 3719/08

DRsp Nr. 2009/6440

Schätzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb

Schätzt das Finanzamt den Gewinn aus Gewerbebetrieb dadurch, dass es den erklärten Gewinn aus einer für ein Jahr eingereichten Gewinnermittlung durch einen pauschalen Zuschlag erhöht, so wird der ihm eingeräumte Schätzungsrahmen nach § 162 Abs. 1 AO nicht überschritten.

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 162; AO § 149 Abs. 1; EStDV § 56;

Tatbestand:

I.

Die Antragsteller sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Antragsteller ist als selbstständiger Kfz-Gutachter tätig, die Antragstellerin erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und betreibt darüber hinaus einen selbstständig ausgeübten Büroservice.