FG München - Beschluss vom 27.01.2006
9 V 3845/05
Normen:
AO (1977) § 162 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 ;

Schätzung des Gewinns für Heizungsinstallationsbetrieb

FG München, Beschluss vom 27.01.2006 - Aktenzeichen 9 V 3845/05

DRsp Nr. 2006/20863

Schätzung des Gewinns für Heizungsinstallationsbetrieb

Hat der Inhaber eines Betriebs für heizungstechnische Installationen seiner Einkommensteuererklärung den Jahresabschluss für seinen Betrieb nicht beigefügt, so bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides, wenn das FA nicht den in der Anlage GSE erklärten gewerblichen Gewinn übernommen, sondern sich am Nettoumsatz laut Umsatzsteuervoranmeldungen orientiert, den Nettoumsatz um einen Sicherheitszuschlag von 10 % erhöht und auf der Basis dieses geschätzten Umsatzes und eines mittleren Reingewinnsatzes von 12,5 % gemäß Richtsatzsammlung die gewerblichen Einkünfte geschätzt hat.

Normenkette:

AO (1977) § 162 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.