BFH - Urteil vom 06.06.2001
II R 26/00; II R 27/00; II R 28/00; II R 29/00; II
Normen:
FGO § 90 Abs. 1, 2 § 94a ;

Schätzung des Streitwertes

BFH, Urteil vom 06.06.2001 - Aktenzeichen II R 26/00; II R 27/00; II R 28/00; II R 29/00; II

DRsp Nr. 2002/6528

Schätzung des Streitwertes

1. Das Gericht kann sein Verfahren nach § 94 a FGO nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert bei einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten VA betrifft, 1.000 DM übersteigt. 2. Die Bestimmung des Verfahrens nach billigem Ermessen ist danach in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Wert des Streitgegenstandes nicht zuverlässig nach einer konkreten Geldleistung bestimmt werden kann, sondern eine Schätzung des Streitwertes zu erfolgen hat.

Normenkette:

FGO § 90 Abs. 1, 2 § 94a ;