FG Hamburg - Beschluss vom 08.02.2021
2 V 122/20
Normen:
AO § 162 Abs. 2 S. 2;

Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf der Grundlage der Richtsatzsammlung (hier: Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche)

FG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2021 - Aktenzeichen 2 V 122/20

DRsp Nr. 2022/6855

Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf der Grundlage der Richtsatzsammlung (hier: Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche)

Im summarischen Verfahren ist die Schätzung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant mit portugiesisch-mediterraner Küche) auf der Grundlage der Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze (im Streitjahr 257 %) nicht zu beanstanden, wenn sich der geprüfte Betrieb in guter Lage befindet, in den sozialen Medien positiv bewertet und als gut besucht dargestellt wird und keine substantiierten Gründe vorgetragen werden, die eine schlechte Ertragslage nahelegen.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.