I. Sämtliche Anteile an der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, wurden am streitigen Stichtag (31. Dezember 1972) von der Beigeladenen, einer KG, gehalten. Zwischen der Klägerin und der Beigeladenen bestand ein steuerlich anerkanntes Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsverpflichtung.
In ihrer Steuerbilanz zum 31. Dezember 1972 wies die Klägerin Preissteigerungsrücklagen (vgl. § 74 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1971 - EStDV -) in Höhe von 33.006.040 DM aus. Die auf diese Rücklagen entfallende latente Ertragsteuerbelastung betrug - abgezinst - 10.379.19 DM.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|