I.
Die miteinander verheirateten Kläger (Kl) wurden für das Streitjahr 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Am 11.3.1993 erwarben die Kl ein Haus in Kroatien (siehe Kaufvertrag "Arbeitsunterlagen Betriebsprüfung" -ArbU.BP-, Bl. 10, 11 und ArbU.BP "Schriftverkehr, Schlussbesprechung" Bl. 16, 17), nach den Angaben der Kl zum Kaufpreis von umgerechnet 85.000 DM. Zur Finanzierung des Kaufes nahmen die Kl am 18.2.1993 einen Bankkredit in Höhe von 70.000 DM auf, den sie 1993 in Raten wieder zurückzahlten.
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