FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 20.04.2012
1 K 1156/10
Normen:
AO § 158; AO § 162; KStG § 8 Abs. 3;

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei nachträglich festgestellten, in der Buchführung nicht erfassten Bargeschäften vGA durch nicht erfasste Bareinnahmen

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 20.04.2012 - Aktenzeichen 1 K 1156/10

DRsp Nr. 2012/15889

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei nachträglich festgestellten, in der Buchführung nicht erfassten Bargeschäften vGA durch nicht erfasste Bareinnahmen

1. Die Beweiskraft einer ansonsten ordnungsmäßigen Buchführung ist erschüttert, wenn bei einem Geschäftspartner des Steuerpflichtigen Rechnungen vorgefunden werden, aus denen zweifelsfrei Barzahlungsvorgänge erheblichen Umfangs hervorgehen, die in der Buchführung nicht erfasst sind. 2. Bei groben Pflichtverletzungen, die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren. Auch dann muss die Schätzung in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein. 3. Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des FA; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode.Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen.