FG Niedersachsen - Urteil vom 03.08.2011
10 K 200/09
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 15; AO § 162;

Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.08.2011 - Aktenzeichen 10 K 200/09

DRsp Nr. 2011/19158

Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay

Die Gewinnermittlung auf Basis eines Betriebsvermögensvergleichs ist bei Einkünften aus Gewerbebetrieb die vorrangige Gewinnermittlungsart. In Schätzungsfällen muss deshalb eine Schätzung auf dieser Basis erfolgen, es sei denn, es besteht keine Buchführungspflicht und der Stpfl. hat die Gewinnermittlung durch EÜR gewählt und diese war nach außen kenntlich gemacht. Jemand, der gar keinen Gewinn ermitteln will, hat keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen. Zur Höhe des Wareneinsatzes bei Schätzungen auf Basis des Bestandsvergleichs.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 15; AO § 162;

Tatbestand:

Der Kläger handelte ab Oktober 2002 mit Schmuck, den er aus den USA importierte und mittels der Internetplattform Ebay anbot. Die Klägerin führte in der Zeit vom 20.04.2005 bis zum ….2005 ein Ladengeschäft, in dem sie Flohmarktartikel verkaufte.