Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger ist der Alleinerbe seines Vaters B (Rbh, Bl. 78). B ist am 22. Mai 2002 verstorben (Bl. 2, 18). Die Beteiligten streiten um die Rechtsmäßigkeit von Einkommensteuerbescheiden der Streitjahre 1992 bis 1996, in denen der Beklagte über die von B erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen hinaus weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst hat.
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