FG Saarland - Urteil vom 14.02.2007
1 K 1391/03
Normen:
EStG § 20 ; AO (1977) § 162 Abs. 1 ;

Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage

FG Saarland, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 1 K 1391/03

DRsp Nr. 2007/7431

Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage

Ein Steuerpflichtiger, der Kapitalvermögen im Ausland angelegt hat, muss, soweit er nach Beendigung dieser Anlage keine genauen Auskünfte über den Verbleib des Vermögens geben kann, damit rechnen, dass das Finanzamt in den Folgejahren entsprechende Einkünfte aus Kapitalvermögen schätzt. Der bloße Hinweis auf den Verbrauch des Geldes reicht nicht aus, um die Zuschätzung zu verhindern.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 20 ; AO (1977) § 162 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist der Alleinerbe seines Vaters B (Rbh, Bl. 78). B ist am 22. Mai 2002 verstorben (Bl. 2, 18). Die Beteiligten streiten um die Rechtsmäßigkeit von Einkommensteuerbescheiden der Streitjahre 1992 bis 1996, in denen der Beklagte über die von B erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen hinaus weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst hat.