I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 1096/01, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) den Gewinn des Antragstellers aus Gewerbebetrieb in zutreffender Höhe geschätzt hat.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung (EE) vom 7. Februar 2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze - auch zum Hauptsacheverfahren - Bezug genommen.
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