I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) zu Recht den Gewinn des Antragstellers aus Gewerbebetrieb 1997 im Schätzungswege um 69.000 DM (angebliche Spielbankgewinne) sowie DM 170.000 (Entnahmezurechnung im Streitjahr) erhöht hat. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Bruttoumsätze.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf Tz. 1.9, 1.10 a und 7.2 des Berichts über die Außenprüfung vom 20. Dezember 2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragsteller beantragten,
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