Streitig ist die Anerkennung von Scheidungs- und Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastungen.
Die Klägerin wurde im Streitjahr 2013 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Sie war als Sozialversicherungsfachangestellte nichtselbstständig tätig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|