FG Niedersachsen - Urteil vom 19.06.2013
4 K 12052/07
Normen:
EStG § 16;

Scheingeschäft; Kaufpreisaufteilung: Zur Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten Veräußerungsgewinns

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.06.2013 - Aktenzeichen 4 K 12052/07

DRsp Nr. 2014/5793

Scheingeschäft; Kaufpreisaufteilung: Zur Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten Veräußerungsgewinns

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen davon auszugehen ist, dass ein ganzer Gewerbebetrieb veräußert wird. Zu der Frage, wann zwei Verträge eine rechtliche Einheit bilden. Bilden zwei Verträge nach zivilrechtlichen Grundsätzen eine Einheit, ist von dieser Einheit auch für die steuerliche Beurteilung auszugehen, wenn die einzelnen Verträge als bloße Teilschritte keine eigenständige Bedeutung haben und vom Stpfl. sämtlich beherrscht werden. Zur Berechnung des Geschäftswerts eines Altenheims.

Normenkette:

EStG § 16;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten Veräußerungsgewinns.