Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 19. Zivilsenat - vom 18. August 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 8.925 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Rückzahlung einer Mietkaution.
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