Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger aus einer Schenkung vom 31.12.1998 die Steuervergünstigungen der §§ 13 a, 19 a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) beim Erwerb von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens ohne gleichzeitige Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Anspruch nehmen kann.
Der Kläger hat mit notariellem Vertrag vom 31. Dezember 1998 die Grundstücke A Str. 14 und A Str. 14 a in B unentgeltlich übertragen erhalten. Schenker waren die Eheleute C und D E. Das Grundstück A Str. 14 stand im Alleineigentum des Schenkers C E, das Grundstück A Str. 14 a im gemeinschaftlichen Eigentum beider Schenker. Der Schenker C E war zudem alleiniger Kommanditist der E GmbH & Co. KG (nachfolgend KG). Die beiden Grundstücke gehörten ertragsteuerlich zum Sonderbetriebsvermögen des Herrn C E, der die Grundstücke zu betrieblichen Zwecken im Rahmen der KG nutzte.
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