FG Niedersachsen - Urteil vom 07.06.2000
3 K 502/97
Normen:
AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 ;

Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung - Für den Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 2

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.06.2000 - Aktenzeichen 3 K 502/97

DRsp Nr. 2001/2346

Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung - Für den Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 2

1. Nach dem Wortlaut des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO löst jede der beiden Tatbestandsalternativen der Vorschrift (Tod des Schenkers bzw. Kenntniserlangung der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung) jeweils für sich allein den Beginn der Festsetzungsfrist aus. 2. Maßgebend für den Beginn der Festsetzungsfrist gem. § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO ist jeweils das Ereignis, das zu erst eintritt.

Normenkette:

AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Festsetzung von Schenkungsteuer Festsetzungsverjährung entgegen steht.