Die Beteiligten streiten über die Behandlung einer Umsatztantieme als freigebige Zuwendung.
Der Kläger ist in einem von seiner Mutter betriebenen Einzelunternehmen - der Firma ... - als Angestellter in der Funktion eines Betriebsleiters tätig. In den Jahren 1990 bis 1993 erhielt er als Teil seines Arbeitslohnes auch eine Umsatztantieme, die im Jahre 1990 23.209,-- DM, im Jahre 1991 23.536,-- DM, im Jahre 1992 38.990,-- DM und im Jahre 1993 38.368,-- DM betrug. Bei einer im Jahre 1995 vom Finanzamt ... durchgeführten Außenprüfung gelangte der Prüfer zu der Feststellung, dass die Tantiemezahlungen unter Versagung des
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|