Die Beteiligten streiten im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung um die Person des Zuwendenden im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaft-steuer- und Schenkungsteuergesetzes in der zum Besteuerungszeitpunkt geltenden Fassung (ErbStG).
Der Kläger ist der Sohn des Herrn V (Vater). Dieser war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH (GmbH). Mit notariellem Vertrag vom 7. August 2006 (Urkundenrolle Nr. …/2006 des Notars …) übertrug die GmbH das Wohnungseigentum Nr. 4, C-Str. …, … M (eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts M Bl. …) auf den Kläger. Hinsichtlich der Einzelheiten des notariellen Vertrages wird auf die Ausfertigung (Bl. 2 ff. der Schenkungsteuerakte) Bezug genommen.
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