Die Beteiligten streiten über die Besteuerung der ausländischen Einkünfte, die der Kläger (Kl.) als international tätiger Tennisschiedsrichter bezogen hat.
Der Kl. hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Er erzielte aus seiner Schiedsrichtertätigkeit im Streitjahr die folgenden Einkünfte:
Land DM
Deutschland ..,..
Belgien ..,..
Frankreich ..,..
Marokko ..,..
Niederlande ..,..
österreich ..,.
Indien ..,..
Italien ..,..
Kroatien ..,..
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