FG Köln - Urteil vom 29.01.2014
7 K 2316/13
Normen:
AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a;
Fundstellen:
AO-StB 2014, 167
AO-StB 2014, 210

Schlichte Änderung von Steuerbescheiden als Ermessensentscheidung

FG Köln, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 7 K 2316/13

DRsp Nr. 2014/7906

Schlichte Änderung von Steuerbescheiden als Ermessensentscheidung

1) § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eröffnet eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes. 2) Bei Vorliegen der Änderungsvoraussetzungen ist das Absehen von einer Änderung in der Regel nicht ermessensgerecht.

Normenkette:

AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Pflicht des Beklagten zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung 2010 nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a AO.

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger war in dem Streitjahr – neben Herrn A und Herrn B – zu einem Drittel mit nominal 13.000 EUR beteiligt an der A C B Plan-Bau GmbH (im Folgenden: GmbH). Ausschüttungen hatte der Kläger hieraus nicht erhalten.