Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. November 2018, Az.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil abgeändert, soweit die Klage auf Überstundenvergütung abgewiesen worden ist, und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere € 526,63 brutto zu zahlen.
3.Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Beklagte 3/4 und die Klägerin 1/4 zu tragen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Überstundenvergütung und Schmerzensgeld.
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