LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.06.2022
10 Sa 1418/21
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831; ZPO § 92;
Fundstellen:
EzA-SD 2023, 12
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 06.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 175/20

Schmerzensgeld wegen MobbingEntschädigung nur bei schwerwiegender PersönlichkeitsrechtsverletzungInhalt einer Personalakte als Verletzung des allgemeinen PersönlichkeitsrechtsFünftausend Euro Entschädigung bei rechtswidriger Übersendung einer Personalakte

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 10 Sa 1418/21

DRsp Nr. 2022/16476

Schmerzensgeld wegen Mobbing Entschädigung nur bei schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung Inhalt einer Personalakte als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Fünftausend Euro Entschädigung bei rechtswidriger Übersendung einer Personalakte

Die Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist unabhängig von individueller Vergütung der Geschädigten festzusetzen.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.H. vom 6. Mai 2021 - 1 Ca 175/20 unter Zurückweisung der Anschlussberufung des beklagten Landes teilweise abgeändert.

1.Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin unter Einberechnung des erstinstanzlich ausgeurteilten Betrages von 2.668,68 EUR einen Betrag von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. März 2020 zu zahlen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 83 % und das beklagte Land zu 17 %.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831; ZPO § 92;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz zuletzt noch über ein angemessenes Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin durch das beklagte Land.