Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10.01.2020, Az.
Von den Kosten des ersten Rechtszugs haben die Beklagte 93% und der Kläger 7% zu tragen. Die Kosten des zweiten Rechtszuges hat die Beklagte zu 79% und der Kläger zu 21% zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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