FG München - Urteil vom 25.04.2013
5 K 1782/10
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Schneeballsystem Zufluss von sog. Scheinrenditen Wiederanlage mit Bonus

FG München, Urteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen 5 K 1782/10

DRsp Nr. 2013/14445

Schneeballsystem Zufluss von sog. Scheinrenditen Wiederanlage mit Bonus

1. Scheinrenditen sind zugeflossen, wenn der Anleger die Auszahlung hätte verlangen können, aber (auch) in seinem Interesse die Anlage verlängert bzw. zu veränderten Konditionen bei demselben Kapitalanlagevermittler weiterhin anlegt. 2. Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Zinsschuldners liegt vor, wenn er im Fälligkeitszeitraum von Kapital und Zins einige – nicht notwendig alle – Anleger ausgezahlt hat und kein Auszahlungsbegehren des Klägers abgelehnt hat. 3. Erfolgt die Prolongation der Kapitalanlage unter Vereinbarung eines zusätzlichen Bonus für den Anleger, so stellt die Wiederanlage eine Novation dar, die eindeutig auch im Interesse des Anlegers begründet ist. Dies gilt auch, wenn die bisher gutgeschriebenen Zinsen nicht ausbezahlt, sondern im Betrag der Neuanlage mit enthalten sind, und künftig weder Zins noch Bonus ausbezahlt werden, der Anleger aber zahlungsfähig und -willig gewesen wäre.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Gründe

I.

Wegen des streitigen Sachverhalts wird auf das Urteil 5 K 1778/10 vom heutigen Tag mit folgenden Abweichungen verwiesen: