FG München - Urteil vom 27.01.2012
8 K 4021/08
Normen:
EStG § 18 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 714

Schnittgestaltung von Kleidung ist kleine selbstständige Arbeit

FG München, Urteil vom 27.01.2012 - Aktenzeichen 8 K 4021/08

DRsp Nr. 2012/20933

Schnittgestaltung von Kleidung ist kleine selbstständige Arbeit

Schnittgestaltung erreicht keine ausreichende künstlerlische Gestaltungshöhe und ist daher keine künstlerische Tätigkeit

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Tätigkeit der Klägerin als gewerblich zu beurteilen ist und daher Gewerbesteuermessbetragsbescheide bzw. entsprechende Feststellungsbescheide ergehen durften.

Der Beklagte – das Finanzamt (FA) – ist für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages (GewStMB) und die Gewinnfeststellung der Klägerin zuständig.