FG Hamburg - Urteil vom 16.05.2000
II 430/99
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 204 ;

Schriftliche Bestätigung über Bestandskraft

FG Hamburg, Urteil vom 16.05.2000 - Aktenzeichen II 430/99

DRsp Nr. 2001/1707

Schriftliche Bestätigung über Bestandskraft

Die schriftliche Bestätigung über die Bestandskraft von Bescheiden stellt keine verbindliche Zusage dar, künftige Änderungen gem. § 173 AO nicht mehr vornehmen zu wollen.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 204 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt ist, die im Verlauf einer Steuerfahndungsprüfung festgestellten Mehreinnahmen in den Streitjahren den erklärten und bestandskräftig veranlagten Besteuerungsgrundlagen der Klägerin hinzuzurechnen und die Einkommensteuerbescheide 1988, 1989 entsprechend zu ändern.

Die Klägerin war in den Streitjahren als selbständige Ärztin tätig und betrieb daneben als Gewerbe ein "Naturheilzentrum N", das mit Naturheilprodukten handelte.