BFH - Beschluss vom 05.11.2003
I B 99-101/03
Normen:
FGO § 56 § 116 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 18.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2/99 13 K 97/01 13 K 442/01

Schriftsatz per Telefax; Arbeitsüberlastung kein Wiedereinsetzungsgrund

BFH, Beschluss vom 05.11.2003 - Aktenzeichen I B 99-101/03

DRsp Nr. 2004/876

Schriftsatz per Telefax; Arbeitsüberlastung kein Wiedereinsetzungsgrund

1. Ein dem Gericht durch Telefax übermittelter Schriftsatz ist, wenn der Ausdruck beim Empfänger nicht durch einen Fehler in der Funktion oder Bedienung des Empfangsgerätes verzögert worden ist, in dem Zeitpunkt eingegangen, in dem er vom Empfangsgerät ausgedruckt worden ist.2. Ein durch Arbeit überlasteter RA muss rechtzeitig Sorge tragen, dass er Fristen dennoch einhalten kann.

Normenkette:

FGO § 56 § 116 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe: