Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 12. Mai 2016 aufgehoben
a)mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte K. in Bezug auf die Taten 1 und 50 der Anklage vom 4. Mai 2015 wegen Bankrotts in Tateinheit mit Betrug in zwei Fällen sowie in Bezug auf die Tat 5 der Anklage vom 10. Juni 2015 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist,
b) c) 2. 3. 4.
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